Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Eigentümer von Grundstücken waren verpflichtet die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bzw. entsprechende Grundsteuererklärungen nach jeweiligem Landesrecht bis zum 31.01.2023 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben im März an die Abgabe erinntert und um Übermittlung der Erklärungen bis 11.04.2023 gebeten.
Egal ob, Einfamilienhaus, Mietwohngrundstück, Stückländereien oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wir sind Ihnen gerne bei der Erstellung der Erklärung behilflich. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können!
Zur Erstellung benötigen wir bei einem Wohngrundstück das Anschreiben des Finanzamtes sowie Informationen zum Baujahr, ggf. durchgeführten Kernsanierungen, Denkmalschutz, den Eigentümern, Garagenstellplätzen und den Wohnflächen der einzelnen Wohnungen sowie Nutzflächen.